Nutzungsbedingungen für Online-Werbung auf Messe.TV
1. Die Schaltung einer Kampagne entspricht einem Vertrag über die Veröffentlichung von Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt gemäß Preisangabe bei der Onlinebuchung. Rechtsverbindliche Anzeigenaufträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Deutsche Messefilm & Medien GmbH zustande. 2. Online-Werbung bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum der Kampagne. Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Funktion der Webseiten bzw. der Inhalte, auf die von der Online-Werbung auf Messe.TV aus verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. 3. Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH berechtigt, Kampagnen nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des betreffenden Inhalts mitgeteilt. Online-Werbeformen, die im Widerspruch zu diesen Bestimmungen stehen, können auch nachträglich aus dem Online-Angebot entfernt werden. 4. Für die Stornierung von bereits gebuchten Aufträgen vor Freischaltung fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Freischaltung der Kampagne werden 100 % Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Für nachträgliche Änderungen der Werbeanzeige (Bild und/oder Linkziel) wird eine pauschale Gebühr von 40 Euro (netto) berechnet. 5. Platzierung von Anzeigen einer Kampagne im Beitrag: Die Buchung von Online-Anzeigen erfolgt nach der Freischaltung durch den Verlauf auf dem zur Platzierung ausgewählten Beitrag bzw. den Beiträgen. Die Positionierung der Online-Anzeige im Beitrag wird durch die Deutsche Messefilm & Medien GmbH festgelegt. 6. Der Auftraggeber überträgt der Deutsche Messefilm & Medien GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art (inklusive Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen Umfang. Der Auftraggeber garantiert, dass er diese Nutzungsrechte frei von Rechten Dritten an den Verlag überträgt, andernfalls er den Verlag von allen Rechten Dritter freistellt, einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung. 7. Haftung für die Inhalte der Anzeige: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit Online Werbeanzeige sowie die hierfür zur Verfügung gestellten Materialien. Er stellt die Deutsche Messefilm & Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden - die inkludiert auch die Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung -, auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen die Deutsche Messefilm & Medien GmbH zu. 8. Bilder und Linkziel der Werbeanzeige: Für die einwandfreie Einstellung der Online-Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Bilder sind ausschließlich im .jpeg Format zulässig. Gefahrübergang ist mit Eingang der Online-Werbeanzeige. Soweit möglich, wird die Deutsche Messefilm & Medien GmbH für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Online-Werbeanzeigen unverzüglich Ersatz anfordern. Der Verlag haftet nicht für fehlerhaft angelieferte Dateien. Der Auftraggeber haftet dafür, dass Webseiten/Inhalte auf die im Rahmen der gebuchten Kampagne verlinkt wird frei von Computerviren sind. Der Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist berechtigt, Kampagnen die auf Webseiten/Inhalte mit Computerviren verweisen zu beenden, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren Schaden entstanden ist. 9. Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. 10. Die Gewährleistung bei Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe der Online-Werbeform beschränkt, die in der Einflusssphäre der Deutsche Messefilm & Medien GmbH, d. h. insbesondere auf dem Server der Deutsche Messefilm & Medien GmbH entstehen bzw. begründet sind. Die Gewährleistung gilt ferner nicht für unwesentliche Fehler, z. B. dann, wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Online-Werbeform deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbeform zu ermöglichen. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird die Deutsche Messefilm & Medien GmbH versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen liegt ein Fehler nicht vor, bei einem Ausfall des von der Deutsche Messefilm & Medien GmbH genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Beachtet der Auftraggeber diese Vorgaben der Deutsche Messefilm & Medien GmbH zur Erstellung und Übermittlung von Online-Werbung nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31. Dezember des auf die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage folgenden Jahres.